Qualitätsgrundsätze

Die Mitglieder des Weiterbildungsverbands Mittlerer Niederrhein verpflichten sich, in ihren Unternehmen gültige und anerkannte Qualitätsmanagementsysteme einzuführen und zu leben (Beispiele: AZAV, EN ISO 9000 ff. 9001, DIN ISO 29990, etc.). Die QM-Systeme müssen von einer zertifizierten Stelle, die der DAkkS-Aufsicht (Deutsche Akkreditierungsstelle) untersteht in regelmäßigen Audits überprüft werden. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen aus Kundenbeziehungen ist die Festlegung auf ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem oder -Modell nicht hilfreich. Die in der Verordnung formulierten Anforderungen betrachten wir als Mindeststandard. Unsere Mitgliedsunternehmen sind aufgrund dieser Anforderungen, aber häufig auch aufgrund weitergehender Selbstverpflichtungen, in regelmäßige Zertifizierungs- und Rezertifizierungszyklen eingebunden. Die im Bildungsverband organisierten Weiterbildungsunternehmen stellen die folgenden 9 Qualitätsgrundsätze auf: 


  1. Die Mitglieder des Weiterbildungsverbandes verpflichten sich zur Aufrechterhaltung eines die Geschäftsprozesse in geeigneter Weise abbildenden Qualitätsmanagementsystems.
  2. Jedes Mitgliedsunternehmen verpflichtet sich, nach wirtschaftlichen und pädagogischen Kriterien zu arbeiten und das gewählte Qualitätsmanagementsystem umzusetzen und bei Bedarf nachzuweisen.
  3. Zur Absicherung des Qualitätsmanagementsystems benennt jedes Mitgliedsunternehmen eine für das Qualitätsmanagement verantwortliche Person.
  4. In allen Mitgliedsunternehmen ist sichergestellt, dass alle Führungsebenen systematisch auf die Verbesserung der Qualität der Prozesse und Prozessergebnisse hinwirken. Weiterbildungsverband 4 
  5. Berufliche Bildung bedarf einer höchstmöglichen Orientierung auf die jeweiligen Adressaten. Bei der Entwicklung des Kursdesigns, der Teilnehmerberatung wie auch bei der Kursdurchführung und –evaluation stehen deren Ziele im Mittelpunkt.
  6. Es besteht die Verpflichtung, die Teilnehmer über Voraussetzungen, Ablauf und Ziele eines Kurses zu beraten. Die Teilnehmer werden bei dem Erreichen ihrer persönlichen beruflichen Ziele unterstützt.
  7. Es ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Honorarkräfte aufgrund ihrer persönlichen, fachlichen und didaktischen Fähigkeiten geeignet sind, den Bildungsauftrag im Sinne der Kunden zu erfüllen. Die gesetzlichen, die arbeitsrechtlichen und die tarifvertraglich vorgegebenen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Branche (Mindestlohn…) werden eingehalten.
  8. Es ist sichergestellt, dass die sachlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungen den Anforderungen einer modernen Erwachsenenpädagogik gerecht werden.
  9. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, durch bestmögliche Kursqualität und vertrauensbildende Maßnahmen in der Wirtschaft sowie bei privaten und öffentlichen Institutionen ihre Teilnahmebescheinigungen/-zertifikate dauerhaft als ein Qualitätsdokument für den Teilnehmer zu etablieren.

Qualitätsgrundsätze
 Web-Dokument Qualitätsgrundsätze.pdf