Messeregeln für Aussteller auf Weiterbildungsmessen des Weiterbildungsverbandes Mittlerer Niederrhein e.V.


1.) Bei den jährlich geplanten Weiterbildungsmessen steht jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Ausstellungsplätzen zur Verfügung.

2.) Ein Ausstellungsplatz hat eine Größe von ca. 6 qm. Alle Ausstellungsplätze haben ca. die gleiche Größe, sie werden vom Vereinsvorstand im Vorhinein vermessen. 

3.) Bei den Weiterbildungsmessen werden nur die Aussteller berücksichtigt, die sich fristgerecht bis zum Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist beim Weiterbildungsverband angemeldet haben. Die Anmeldung hat per E-Mail an das E-Mail-Postfach: info@wbv-mn.de unter Verwendung des vereinseigenen Anmeldeformulars für die jeweilige Messe zu erfolgen.

4.) Wegen der begrenzten Anzahl der Ausstellungsplätze gilt zudem das Prinzip „Wer zuerst kommt, malt zuerst“, d.h. der Aussteller, der sich zwar fristgerecht anmeldet, dies aber zu einem Zeitpunkt tut, zu dem die vorhandene Ausstellungsplatzzahl bereits erreicht ist, hat keinen Anspruch auf einen Ausstellungsplatz. 

5.) Aussteller, welche die Anmeldefrist versäumt haben und/oder sich erst nach Ablauf der Anmeldefrist zu einer Teilnahme entschlossen haben und/oder im regulären Anmeldeverfahren keinen Platz mehr erhalten konnten, haben die Möglichkeit einer Teilnahme über eine Warteliste. Der Rang des jeweiligen Ausstellers auf der Warteliste richtet sich nach dem Zeitpunkt des Anmeldungseingangs. 

6.) Eine Stornierung des verbindlich angemeldeten Messestandes kann bis spätestens 24 Stunden vor Messebeginn ohne finanzielle Konsequenzen erfolgen. So kann noch rechtzeitig die Besetzung der frei gewordenen Ausstellungsplätze über die Warteliste erfolgen. 

Für Nicht-Vereinsmitglieder: Erscheint ein Austeller trotz verbindlicher Anmeldung und realisierbaren Ausstellungsplatzes ohne vorherige Absage aus wichtigem Grund nicht zur Messe, so bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen, wenn sich kein nachrückender Aussteller über die Warteliste findet. 

7.) Die Weiterbildungsmessen beginnen in der Regel um 09.00 Uhr und enden um ca. 14:30/15.00 Uhr. Einlass für die Aussteller ist an diesem Tag in der Regel 07.30 Uhr, der Abbau hat innerhalb einer Stunde nach Messeende zu erfolgen. Abweichende Regelungen können in der Einladung zur Messe vereinbart sein.

8.) Nach Abbau des Messestandes ist der Ausstellungsplatz aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Auf dem Boden angebrachte Klebestreifen zur Abgrenzung des jeweiligen Ausstellungsplatzes sind von jedem Aussteller selbst zu beseitigen.

9.) Der Aufbau der Messestände auf den Ausstellungsplätzen erfolgt in der Regel am Vortag der Messe in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Dabei ist darauf zu achten, andere Aussteller nicht zu behindern.

10.) Die Zuteilung der Ausstellungsplätze erfolgt durch ein Losverfahren, an welchem sich alle Aussteller gleichermaßen zwingend unterwerfen. Jeder Ausstellungsplatz erhält im Vorfeld eine Losnummer zugeteilt. Eine neutrale Person, welche mit keinem der Aussteller in irgendeiner Weise verbunden ist, übernimmt die Losziehung. Einem über die Warteliste nachrückenden Aussteller wird der freigewordene Ausstellungsplatz zugewiesen. Die Auslosung der Ausstellungsplätze erfolgt vor dem Aufbau der Messestände.  

11.) Am Messetag ist auf ein „aggressives“ Werben und/oder Abfangen potenzieller KundInnen in den Gängen oder an Durchgängen zu verzichten. 

12.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird auf eine kollegiale Handhabung vertraut, bei Unstimmigkeiten sollte eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Bitte sprechen Sie hierzu den geschäftsführenden Vorstand an.

Neuss, 25.05.2023

Der Vorstand

Gabriele Steffens, Stefan Doelle

Ines Walther, Sylvia Arthur, Heinz-Friedrich Kammen

Tobias Bergmann, Dirk Erken, Swen Goetsch-Uhlen